Information des Bundesverbandes Wintergarten e.V.

Seit dem 01. Juli 2014 gilt die DIN EN 1090 und hat seitdem in der Branche für einige Unruhe und Verwirrung gesorgt: Seitdem dürfen grundsätzlich keine tragenden Konstruktionen aus Aluminium oder Stahl ohne Nachweis der Einhaltung der DIN EN 1090 auf den Markt gebracht werden. Diese Europäische Norm gilt für tragende Bauteile, die serienmäßig oder nicht serienmäßig hergestellt werden.

Bundesverband Wintergarten EN 1090 CE-Zertifizierung

CE-Kennzeichnung beachten! Nur Wintergarten mit Zertifikat kaufen

„Hiermit fordern wir Sie auf, bezüglich Ihres Bauprojektes (Wintergarten, Terrassenüberdachung) Ihre CE-Zertifizierung nachzureichen. Seit dem 01.07.2014 sind Hersteller – Verwerter von Stangenware zur Herstellung von Terrassendächern und Wintergärten – verpflichtet, eine Zertifizierung nach DIN EN 1090 zu führen. Sofern Sie unserer Aufforderung nicht unmittelbar nachkommen und Ihre Zertifizierung nachweisen, kann dies eine Mängelrüge, die Verweigerung der Abnahme, die Zahlungsverweigerung oder auch einen Rücktritt vom Vertrag zur Folge haben. Auch kostenintensive Nacharbeiten können fällig werden.“

Auf Schreiben dieser Art können Sie sicher gut verzichten. Als Kunde bei uns werden Sie solche Anschreiben auch nicht bekommen, denn unsere Lieferanten sind selbstverständlich zertifiziert. Der Beweis dafür ist die CE-Kennzeichnung an Ihrem Produkt. Fehlt hingegen die Zertifizierung, kann dies im Schadensfall rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Je nach Bauphase erhalten Käufer möglicherweise erst gar keine Baugenehmigung, im schlimmsten Fall droht Abriss!

Um die geforderten Standards der DIN EN 1090-Zertifizierung zu erfüllen, die für alle europäischen Wintergartenbaubetriebe verpflichtend sind, führen unsere Lieferanten eine werkseigene Produktionskontrolle durch, die regelmäßig überprüft wird: in den ersten drei Jahren jährlich, danach alle drei Jahre. So erhalten unsere Kunden die Garantie, dass unsere Wintergärten und Terrassendächer den hohen normierten Ansprüchen genügen.

Ein weiterer Aspekt kann Gefahr für Ihren Wintergarten bedeuten: die Schneelast. Das Gewicht, das bei starkem Schneefall auf die Konstruktion einwirkt, ist enorm und wird oft unterschätzt. Um Ihren Pflichten als Bauherr nachzukommen, sollten Sie sich daher über die allgemeine Schneelastberechnung informieren. Der dabei zu Grunde gelegte Wert von 2KN/m³ entspricht ungefähr 20 cm hohem Pulverschnee. Darüber hinaus müssen neben der Dachneigung des Wintergartens (Formbeiwert) auch lokale Gegebenheiten berücksichtigt werden: Bis zu einer Höhe von 1500 m über dem Meeresspiegel muss die Richtlinie DIN 1055-55 und deren nationaler Anhang beachtet werden. Zum Beispiel sollte das Glasdach möglichst steil sein und für die unteren Glasscheiben Verbundsicherheitsglas verwendet werden.

Informieren Sie sich umfassend oder lassen Sie sich von uns kostenlos beraten. So vermeiden Sie Geldbußen und/oder die Einstellung der Arbeiten durch die Bauaufsicht!